Sicherheitsunterweisung
Rettung aus dem Kanal und Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Rettung aus dem Kanal und Maßnahmen zur Ersten Hilfe
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind alle Mitarbeitenden, die im und am Kanal arbeiten, einmal jährlich in Theorie und Praxis zu unterweisen. Dabei sind die Rettung aus dem Kanal und die Maßnahmen zur Ersten Hilfe praktisch zu üben.
Der Kurs vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse. Praktische Übungen sind ebenso Inhalt wie der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie sonstiger Rettungs- und Sicherheitsgeräte. Die Teilnehmenden werden sensibilisiert, die Gefahr von Arbeitsunfällen wird verringert. Außerdem kommen die Vorgesetzten damit ihrer gesetzlich geforderten Verpflichtung zur Sicherheitsunterweisung nach.