Das TSM Abwasser ist ein Verfahren zur Selbstüberprüfung von Entsorgungsunternehmen hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches.
Anhand von Leitfäden überprüft das Unternehmen, ob es die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ erfüllt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch formuliert in § 823 eine weitreichende Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte Dritter.
TSM hilft, das schuldhafte Verletzen von originären Organisationspflichten zu vermeiden und damit Haftungsfolgen für das Unternehmen abzuwenden und ggf. persönliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung von vorneherein zu vermeiden. Mit Abschluss einer TSM-Überprüfung wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen und technischen Anforderungen eingehalten werden.
Zunächst führt das Unternehmen anhand der Leitfäden eine Selbstanalyse durch. Danach kann eine Überprüfung durch ein TSM-Experten-Team der DWA bei der DWA-TSM-Stelle beantragt werden, die in der Regel zwei Tage dauert.
Nach erfolgreich bestandener Überprüfung erhält das Unternehmen (bzw. der Aufgabenträger) eine TSM-Urkunde, die i. d. R. fünf Jahre gilt. Darüber hinaus darf durch die Nutzung eines Logos auf die in der Überprüfung dargestellte sichere Organisation und technische Sicherheit aufmerksam gemacht werden.