Hier finden Sie eine kurze Übersicht von Behörden und deren Zuständigkeiten im Bereich Klärschlamm.
Das Landesamt für Umwelt ist Ihr fachlicher Ansprechpartner im Bereich Umwelt und eine unmittelbar nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Das LfU wird z. B. im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von Klärschlammverbrennungsanlagen beteiligt, berät Kommunen bzgl. der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung und erstellt fachliche Gutachten zu Verordnungs- und Gesetzesentwürfen oder zu innovativen Techniken.
Besonders hervorzuheben ist im Bereich Klärschlammverwertung die Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung des LfU. Diese unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche.
→ Den Internetauftritt des LfU finden Sie hier.
→ Hier finden Sie die Organisationsübersicht des LfU.
→ Hier und hier finden Sie weitere Informationen zum Themenschwerpunkt Klärschlamm des LfU.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zur Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung.
Sie sind zuständige Behörde, wenn Sie eine thermische Klärschlammbehandlungsanlage umsetzen möchten, die der öffentlichen Entsorgung dient. Bei "nicht-öffentlichen" Klärschlammverbrennungsanlagen liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierung von Schwaben berät andere Behörden als Fachstelle für den Vollzug der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) bayernweit.
Konkrete Ansprechpartner für die Genehmigung von Klärschlammverbrennungsanlagen finden Sie bei den Sachgebieten "Technischer Umweltschutz" (Sgb. 50).
Zu den Ansprechpartnern der Sachgebiete 50 der Regierungen:
Wasserwirtschaftliche Belange werden bei den Regierungen durch die jeweiligen Sachgebiete 52 wahrgenommen.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind (in ihrer Funktion als untere Immissionsschutzbehörde bzw. untere Abfallrechtsbehörde) i.d.R. der erste Ansprechpartner bei immissionsschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Fragen der Klärschlammbehandlung und -verwertung.
Sie sind beispielsweise für die Genehmigung von Anlagen zur Klärschlammtrocknung und den Vollzug der Klärschlammverordnung bei der bodenbezogenen Klärschlammverwertung zuständig. Außerdem beraten sie die jeweiligen Gemeinden im jeweiligen Kreisgebiet bei Fragestellungen zur Klärschlammverwertung.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die 25 kreisfreien Städte (soweit sie im übertragenen Wirkungskreis staatliche Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind, erfüllen).
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen für alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern Links zu den Internetauftritten der Städte/Landkreise und sofern verfügbar jeweils weitere Informationen im Bereich Immissionsschutz und staatlichem Abfallrecht sowie Verweise zu konkreten Ansprechpartnern bei den unteren Immissionsschutz-/Abfallrechtsbehörden vor Ort zusammengestellt.
→ Übersicht aller Kreisverwaltungsbehörden inkl. weiterer Informationen und Ansprechpartner
Die Landesanstalt für Landwirtschaft ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unmittelbar nachgeordnete Behörde und u.a. im Bereich anwendungsorientierter Forschung, Ausbildung und Beratung tätig und nimmt Vollzugsaufgaben war wie etwa den Vollzug des Düngemittelrechts im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle.
→ Den Internetauftritt der LfL finden Sie hier.
→ Hier finden Sie den Organisationsplan der LfL.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zur Düngemittelverkehrskontrolle sowie zur erforderlichen Kennzeichnung von Düngemitteln.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) sind ihr zusätzlicher Ansprechpartner bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung im Hinblick auf düngerechtliche Fragestellungen. Die jeweiligen Zuständigkeiten richten sich nach den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Seit dem 01.07.2021 gibt es statt zuvor 47 nur mehr 32 ÄELF in Bayern, da im Rahmen einer Verwaltungsreform einige Ämter zusammengelegt wurden. Die bisherigen Ämterstandorte blieben jedoch erhalten, sodass weiterhin eine regionale Verteilung mit entsprechender Ortsnähe gegeben ist.
→ Räumliche Verteilung der ÄELF (Bayernkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
→ Weitere Informationen zur Verteilung der ÄELF sowie Links zu den jeweiligen Internetauftritten finden Sie hier.
Die 17 Wasserwirtschaftsämter in Bayern als technische Fachbehörden auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene unterstützen und beraten die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug der wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Sie sind u.a. verantwortlich für die Beratung der Kommunen, die Förderung der Kommunen in den Bereichen Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und nichtstaatliche Gewässer und die wasserwirtschaftliche Bewertung als Träger öffentlicher Belange in anderen Verfahren.